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Stellungnahme des Rechts- und Kommunalamtes

  • H. Stahr
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  • 26. März 2021
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Anbei ist noch die Stellungnahme des Rechts- und Kommunalamtesamtes, um die sich Jürgen Springer gekümmert hat. Wir liegen also richtig.

Sehr geehrter Herr Springer,
die Instandsetzungsarbeiten sind als eigentumserhaltende Maßnahmen möglich (wir werten die untenstehende Nachricht im Haus noch aus). Wir bitten auf die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen zu achten (ein Hausstand mit maximal einer weiteren Person, wobei Kinder unter 15 nicht mitgezählt werden). Es sollte auch im äußeren Erscheinungsbild darauf geachtet werden, dass kein Eindruck einer Ansammlung oder gar eines Sportbetriebs entsteht (z.B. Arbeitskleidung wäre besser als Trainingsanzug).

Mit freundlichen Grüßen
Karl Ilg, Amtsleiter
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Landratsamt Görlitz
Rechts- und Kommunalamt
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Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz

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