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Sachsen untersagt Veranstaltungen und schließt Einrichtungen

  • H. Stahr
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  • 17. März 2020
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In einer Pressemitteilung gibt das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bekannt, welche öffentlichen und privaten Einrichtungen ab 19.03.2020 0 Uhr bis zunächst 20.04.2020 geschlossen sind.

"Sie (=die Verfügung) untersagt den Betrieb von ...... Sportanlagen.... ."