Mitteilungen

Aktueller Stand der Corona-Schutzmaßnahmen

  • H. Stahr
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  • 23. April 2021
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Mit dem heutigen Wirksamwerden des geänderten Infektionsschutzgesetzes ist durch den Landkreis Görlitz eine neue Allgemeinverfügung erlassen worden (s. Anlage). Die den Sport betreffenden Festlegungen bestehen in folgendem (s. www.kreis-goerlitz.de):

Die Ausübung von Sport wird beschränkt. Es ist nur kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Kontaktfreier Sport in Gruppen von maximal fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres darf stattfinden. In diesem Fall muss jedoch das Trainingspersonal einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können.

Die Mitteilungen des STV sind analog:

https://www.stv-tennis.de/news-einzelansicht.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=665&cHash=eae9178acc2e16222dd35cc93311ad99 .

Ich bitte alle dringend, sich an diese Regelungen zu halten!