Unsere Baude erstrahlt in neuem Glanz
- 13. November 2024
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Leider hat das Gesundheitsamt unsere eingereichten Vorstellungen zur Frühjahrsinstandsetzung, insbesondere am 27.03. sowie am 03.04.21 abgelehnt:
Sehr geehrter Herr Stahr,
Sie haben uns von der geplanten Frühjahrsinstandsetzung Ihrer Tennisplätze informiert.
Leider muss ich Ihnen mitteilen das die Frühjahrsinstandsetzung Ihrer Tennisplätze durch Vereinsmitglieder zum jetzigen Zeitpunkt unzulässig ist und nicht durchgeführt werden kann.
Weil es letztlich nach § 4 Absatz 2 Ziff 6 und 24 SächsCoronaSchVO um den Betrieb von Freizeitanlagen geht.
Ein Zusammentreffen mehrerer Personen zu einem Freizeitzweck ist nach § 8 e SächsCoronaSchVO auch kein triftiger Grund.
Somit kann es für die Frühjahrsinstandsetzung auch kein Hygienekonzept geben.
Bitte beachten Sie die Entwicklung der weiteren Rechtslage und die Geltungsdauer der aktuellen Sächsischen-Corona-Schutz-Verordnung (8.3.2021 bis 31.03.2021)https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9564und die Allgemeinverfügungen des Landkreis Görlitz.
https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=873097
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Felix Garbe Unterstützer Hygienekonzept
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Landratsamt Görlitz
Gesundheitsamt/Hygiene/Kommunalhygiene